RS OGH 1989/6/28 9ObA167/89, 8ObA27/05m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.06.1989
beobachten
merken

Norm

BAG §9 Abs5
BAG §10 Abs1
BAG §17 Abs1

Rechtssatz

Grundsätzlich - dh von Fällen grober Pflichtverletzungen abgesehen - hat der Lehrling für die Zeit eines lehrgangsmäßigen Berufsschulbesuches, solange Berufsschulpflicht besteht, auch dann Anspruch auf Weiterzahlung der Lehrlingsentschädigung, wenn er einen Lehrgang (eine Klasse) wegen Nichterreichen des Lehrziels wiederholen muß.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0053094

Dokumentnummer

JJR_19890628_OGH0002_009OBA00167_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten