Entscheidungen zu § 9 Abs. 2 BAG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 1995/9/14 8ObA280/95

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Entscheidung | OGH | 14.09.1995

RS OGH 1982/9/14 4Ob99/81

Norm: BAG §9 Abs2
Rechtssatz: Das Lenken eines Kraftfahrzeuges ist jedenfalls dann, wenn es sich um eine rein privaten Zwecken des Lehrberechtigten dienende Fahrt handelt, eine berufsfremde Tätigkeit. Lehnt der Lehrling ab, weiter ein Kraftfahrzeug zu lenken, liegt hierin keine beharrliche Arbeitsverweigerung. Entscheidungstexte 4 Ob 99/81 Entscheidungstext OGH 14.09.1982 4 Ob ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.09.1982

RS OGH 1982/9/14 4Ob107/82

Norm: BAG §9 Abs2
Rechtssatz: Wird ein Lehrling, der zum Elektroinstallateur ausgebildet wird, in zeitlich begrenztem Ausmaß auch zu den mit der Verlegung von Erdkabeln notwendig verbundenen Grabungsarbeiten herangezogen, ist dies keine berufsfremde Tätigkeit. Entscheidungstexte 4 Ob 107/82 Entscheidungstext OGH 14.09.1982 4 Ob 107/82 Veröff: Arb 10181 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.09.1982

RS OGH 1982/9/14 4Ob107/82, 4Ob82/84, 8ObA280/95, 9ObA50/15s

Norm: BAG §9 Abs2BAG §15 Abs4 litb
Rechtssatz: Eine Verwendung des Lehrlings zu "berufsfremden" Tätigkeiten ist nach § 9 Abs 2 BAG verboten. Ob die jeweils zu beurteilende Tätigkeit noch "mit dem Wesen der Ausbildung vereinbar" ist, ist vor allem nach dem Inhalt des in den jeweiligen Ausbildungsvorschriften enthaltenen Berufsbildes (§ 8 Abs 2 BAG) zu beurteilen, in welchem jene wesentlichen Fähigkeiten und Kenntnisse festgelegt werden, die der ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.09.1982

Entscheidungen 1-4 von 4

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