Norm: BAG §3a Abs1
Rechtssatz: War der zwischen den Parteien abgeschlossene Lehrvertrag infolge Fehlens des in § 3 a Abs 1 BAG vorgeschriebenen Feststellungsbescheides von Anfang an nichtig, kann er jederzeit durch einseitige Erklärung eines der beiden Vertragspartner mit sofortiger Wirkung beendet werden, ohne daß daraus irgendwelche Ansprüche aus dem Titel der (vorzeitigen) Vertragsauflösung abgeleitet werden könne. (Hier: Kündigungsentschädi... mehr lesen...