RS OGH 1986/6/17 4Ob69/85

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Veröffentlicht am 17.06.1986
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Norm

BAG §3a Abs1

Rechtssatz

War der zwischen den Parteien abgeschlossene Lehrvertrag infolge Fehlens des in § 3 a Abs 1 BAG vorgeschriebenen Feststellungsbescheides von Anfang an nichtig, kann er jederzeit durch einseitige Erklärung eines der beiden Vertragspartner mit sofortiger Wirkung beendet werden, ohne daß daraus irgendwelche Ansprüche aus dem Titel der (vorzeitigen) Vertragsauflösung abgeleitet werden könne. (Hier: Kündigungsentschädigung wegen begründeten vorzeitigen Austritts).

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 69/85
    Entscheidungstext OGH 17.06.1986 4 Ob 69/85
    Veröff: SZ 59/99 = RdW 1987,97 = Arb 10534

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0053040

Dokumentnummer

JJR_19860617_OGH0002_0040OB00069_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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