Norm
BAG §3a Abs1Rechtssatz
War der zwischen den Parteien abgeschlossene Lehrvertrag infolge Fehlens des in § 3 a Abs 1 BAG vorgeschriebenen Feststellungsbescheides von Anfang an nichtig, kann er jederzeit durch einseitige Erklärung eines der beiden Vertragspartner mit sofortiger Wirkung beendet werden, ohne daß daraus irgendwelche Ansprüche aus dem Titel der (vorzeitigen) Vertragsauflösung abgeleitet werden könne. (Hier: Kündigungsentschädigung wegen begründeten vorzeitigen Austritts).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0053040Dokumentnummer
JJR_19860617_OGH0002_0040OB00069_8500000_001