Entscheidungen zu § 15a BAG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2021/10/20 9ObA104/21s

Norm: BAG §15a
Rechtssatz: Nach dem klaren Willen des Gesetzgebers sollte es bei dieser Art der Beendigung nach § 15a BAG daher bewusst nicht zur zusätzlichen Anwendung des allgemeinen Kündigungsschutzes nach § 105 ArbVG kommen. Entscheidungstexte 9 ObA 104/21s Entscheidungstext OGH 20.10.2021 9 ObA 104/21s Schlagworte Anfechtung der Auflösun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.10.2021

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