Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden, den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Hopf, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Dehn und die fachkundigen Laienrichter Dr. Albert Koblizek und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei D***** K*****, vertreten durch Sunder-Plaßmann Loibner & Partner R... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war zunächst als Lehrling und dann als Arbeiter bei der Beklagten beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch Entlassung. Auf dem Betriebsgelände, auf dem die Beklagte angesiedelt ist, befindet sich unter anderem auch eine Tankstellenanlage. Im Juli 2007 beging der Kläger gegenüber einem Tankstellenmitarbeiter eine Körperverletzung. Im November 2007 beschädigte er bei der Beklagten im Zorn eine Türe. Bei der Weihnachtsfeier 2007 führte sein Verhalten zum E... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kuras und Dr. Brenn sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Martin Gillinger und Josef Wild als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei E***** M*****, Installateur, *****, vertreten durch Dr. Sabine Berger, Rechtsanwältin i... mehr lesen...
Norm: BAG §15 Abs3 litb
Rechtssatz: Der Auflösungsgrund liegt vor, wenn der Lehrling den Lehrberechtigten erheblich wörtlich beleidigt hat. Zwischen der Beleidigung und dem Lehrverhältnis muß zumindest ein mittelbarer Zusammenhang bestehen; sie muß in Verletzungsabsicht (Vorsatz) erfolgen. Hier: Für den Lehrling war nicht zu erkennen, daß der Lehrberechtigte von dieser im privaten Umfeld geäußerten Beleidigung Kenntnis erlangen wird. ... mehr lesen...
Norm: BAG §15 Abs3
Rechtssatz: Die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung durch den Lehrberechtigten ist eine wesentliche Voraussetzung für die Entlassung des Lehrlings. Dieses Kriterium ermöglicht die Abgrenzung zwischen einem in abstracto wichtigen Entlassungsgrund und einem in concreto geringfügigen Sachverhalt. Für das Fehlen der Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung des Lehrlings können im besonderen Schuldintensität, nähere Umstände, unt... mehr lesen...
Norm: BAG §15 Abs3 litaGewO 1859 §82 litd
Rechtssatz: Bei den erstgenannten Delikten in dieser Bestimmung wird die dadurch hervorgerufene Vertrauensunwürdigkeit subintelligiert. Hinsichtlich der sonstigen strafbaren Handlungen, die auch das außerdienstliche Verhalten betreffen können, muss das Vorliegen der Vertrauensunwürdigkeit geprüft werden. Entscheidungstexte 9 ObA 91/94 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: BAG §15 Abs3 lita
Rechtssatz: Vorzeitige Auflösung eines Lehrverhältnisses (Aufpasser bei einem versuchten Einbruchsdiebstahls). Entscheidungstexte 9 ObA 91/94 Entscheidungstext OGH 08.06.1994 9 ObA 91/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0052756 Dokumentnummer JJR_19940... mehr lesen...