RS OGH 1998/10/21 9ObA270/98s

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Veröffentlicht am 21.10.1998
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Norm

BAG §15 Abs3 litb

Rechtssatz

Der Auflösungsgrund liegt vor, wenn der Lehrling den Lehrberechtigten erheblich wörtlich beleidigt hat. Zwischen der Beleidigung und dem Lehrverhältnis muß zumindest ein mittelbarer Zusammenhang bestehen; sie muß in Verletzungsabsicht (Vorsatz) erfolgen.

Hier: Für den Lehrling war nicht zu erkennen, daß der Lehrberechtigte von dieser im privaten Umfeld geäußerten Beleidigung Kenntnis erlangen wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110942

Dokumentnummer

JJR_19981021_OGH0002_009OBA00270_98S0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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