Norm: BAG §14 Abs1BAG §18 Abs1
Rechtssatz: Eine Kündigung während der Behaltepflicht auf den ersten in Betracht kommenden Kündigungstermin nach Ablauf der Behaltepflicht ist zulässig. Entscheidungstexte 9 ObA 187/94 Entscheidungstext OGH 12.10.1994 9 ObA 187/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0052889... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 1.8.1989 als kaufmännischer Lehrling im Lehrberuf Einzelhandelskaufmann bei der G***** Handelsgesellschaft mbH, Wien 12., (kurz: "G*****") beschäftigt. Das Lehrverhältnis hätte am 31.7.1992 geendet. Daran hätte sich eine Behaltefrist von vier Monaten gemäß § 18 BAG und von zwei weiteren Monaten gemäß dem Kollektivvertrag der Handelsangestellten angeschlossen. Mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 29.10.1990 wurde über das Vermögen ... mehr lesen...
Norm: BAG §14 Abs1 litd
Rechtssatz: Nicht schon die Konkurseröffnung noch die Einstellung des Betriebes des Lehrberechtigten beenden das Lehrverhältnis, sondern erst die Entziehung der Gewerbeberechtigung führt zum Eintritt der Voraussetzungen des § 14 Abs 1 lit d BAG, nämlich, dass der Lehrberechtigte nicht mehr zur Ausübung der Tätigkeit befugt ist, in deren Rahmen der Lehrling ausgebildet wird. Damit endet das Lehrverhältnis kraft Gesetzes, ... mehr lesen...