Entscheidungsgründe: Der Kläger war im Angestelltenverhältnis für das Service und die Instandsetzung aller technischen Anlagen der beklagten Partei, die eine Großbäckerei betreibt und ausschließlich in den Nachtstunden produziert, verantwortlich. Der Beginn seiner Normalarbeitszeit war wunschgemäß zwischen 7 und 8 Uhr früh festgelegt worden. Nachdem der Kläger bereits mehrfach wegen Pflichtverletzungen verwarnt und ihm die Entlassung angedroht worden war, wurde er von der beklagte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten als Fahrer beschäftigt. Seine Tätigkeit umfasste den Transport von Flugpassagieren mit Fahrzeugen der Beklagten von Innsbruck oder anderen Orten zum Flughafen München und zurück. Zwischen den Streitteilen war vereinbart, dass der Kläger pro Fahrt netto S 400,-, für eine Stehstunde am Münchner Flughafen S 40,- und darüber hinaus an pauschalem Spesenersatz S 57,- erhalten sollte. Darüber hinausgehende Leistungen (Zustellung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 2. 1988 beim Beklagten als Elektroinstallateur beschäftigt. Sein Lohn betrug zuletzt S 20.466,- brutto monatlich. Mit der Behauptung, er sei mit einem ihm am 14. 10. 1996 zugekommenen Schreiben des Beklagten vom 11. 10. 1996 unberechtigt entlassen worden, begehrte der Kläger vom Beklagten S 158.182,43 brutto sA (aliquote Sonderzahlungen für die Zeit vom 1. 1. 1996 bis 14. 10. 1996 von S 16.593,- brutto, Abfertigung von S 78.802,20 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 7. 2. 1994 bis 6. 10. 1996 als Raumpflegerin bei der zweitbeklagten Partei, deren Komplementär der Erstbeklagte ist, beschäftigt. Mit ihrer Klage begehrt sie den Zuspruch des aus dem
Spruch: hervorgehenden Betrages, welcher sich aus einer Weihnachtsremuneration von S 10.177,60, Kündigungsentschädigung (vom 6. bis 26. 10. 1996) von S 8.963,01, anteiligen Sonderzahlungen zur Kündigungsentschädigung von S 763,32 sowie Urlaubsentschädigun... mehr lesen...
Norm: AZG §6 Abs2 AZG § 6 heute AZG § 6 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2007 AZG § 6 gültig von 01.07.2006 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2006 AZG § 6 gültig von 01.05.1997 bis 30.06.2006 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kläger zu Recht entlassen wurde, zutreffend verneint. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kläger zu Recht entlassen wurde, zutreffend verneint. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (Paragraph 48, ASGG). Ergänzend i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, die für ein Kind im Alter von 10 Jahren zu sorgen hat, war bei der Beklagten seit 3.3.1993 als Arbeiterin beschäftigt. Ihre Aufgabe bestand im wesentlichen darin, die maschinell gewaschene Wäsche zusammenzulegen. Am 8.7.1994 wurde sie entlassen. Mit der vorliegenden Klage begehrt sie S 15.399,- brutto sA an Kündigungsentschädigung, anteiligen Sonderzahlungen und restlicher Urlaubsentschädigung. Sie habe von Montag bis Freitag eine Arbeitsze... mehr lesen...
Norm: AZG §6 Abs2 AZG § 6 heute AZG § 6 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2007 AZG § 6 gültig von 01.07.2006 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2006 AZG § 6 gültig von 01.05.1997 bis 30.06.2006 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor. Es trifft zwar zu, daß das Berufungsgericht auf die Beweisrüge der beklagten Partei nicht "näher" eingegangen ist, doch reichen die vom Berufungsgericht im Ergebnis gebilligten Feststellungen für die rechtliche Beurteilung aus (§ 510 Abs 3 ZPO). Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor. Es trifft zwar zu, daß ... mehr lesen...
Norm: AZG §6 Abs2GewO 1859 §82 litf AZG § 6 heute AZG § 6 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2007 AZG § 6 gültig von 01.07.2006 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2006 AZG § 6 gültig von 01.05.1997 bis 30.... mehr lesen...
Norm: AZG §6 Abs2 AZG § 6 heute AZG § 6 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2007 AZG § 6 gültig von 01.07.2006 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2006 AZG § 6 gültig von 01.05.1997 bis 30.06.2006 ... mehr lesen...
Norm: AngG §26 AZG §6 Abs2 AngG Art. 1 § 26 heute AngG Art. 1 § 26 gültig ab 01.07.1921 AZG § 6 heute AZG § 6 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2007 ... mehr lesen...