IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Klaus Dollenz über die Beschwerde des Herrn BF, vertreten durch Herrn TL gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft N vom xx.xx.xxxx, Zl **** aufgrund der öffentlichen mündlichen Verhandlung vom xx.xx.xxxx zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG wird der Beschwerde (Berufung) insoferne Folge gegeben, als hinsichtlich der Übertretungsgruppe 1. und 2., 3. und 4., 8. und 9., 1... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Klaus Dollenz über die Beschwerde des Herrn BF, vertreten durch Herrn TL gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft N vom xx.xx.xxxx, Zl **** aufgrund der öffentlichen mündlichen Verhandlung vom xx.xx.xxxx zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG wird der Beschwerde (Berufung) insoferne Folge gegeben, als hinsichtlich der Übertretungsgruppe 1. und 2., 3. und 4., 8. und 9., 1... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Klaus Dollenz über die Beschwerde des Herrn BF, vertreten durch Herrn TL gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft N vom xx.xx.xxxx, Zl **** aufgrund der öffentlichen mündlichen Verhandlung vom xx.xx.xxxx zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG wird der Beschwerde (Berufung) insoferne Folge gegeben, als hinsichtlich der Übertretungsgruppe 1. und 2., 3. und 4., 8. und 9., 1... mehr lesen...