Entscheidungsgründe: Der Kläger war im Unternehmen der Beklagten vom 11.7.1978 bis 9.6.1983 als Elektromonteur beschäftigt. Am 8.6.1983 erhielt er um 13,30 Uhr den Auftrag, mit dem um 19,30 Uhr von Graz abgehenden Zug nach Innsbruck zu fahren, um auf einer Baustelle der Beklagten in Reutte/Tirol einen Regler in einen Kran einzubauen. Der Kläger sollte in Innsbruck von dem in Reutte tätigen Arbeiter der Beklagten, Ernst C, abgeholt werden. Da der Kläger diesem Auftrag nicht nachkam, ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist seit 1. August 1970 als kaufmännischer Angestellter bei der beklagten Partei beschäftigt und seit 1. Jänner 1973 Passageleiter im Stadtbüro Wien mit einem monatlichen Bruttogehalt von S 25.043,- 14 x jährlich. Auf die Dienstverhältnisse der Angestellten der beklagten Partei findet der Kollektivvertrag für die Angestellten der ausländischen Luftverkehrsgesellschaften in Österreich in der Fassung vom 30. Mai 1979 (im Folgenden kurz: Kollektivvertrag) Anwendu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 BAZG §2AZG §5AZG §10AZG §20b
Rechtssatz: Dienstreisen sind grundsätzlich Arbeitsleistungen, weil der hiefür benötigte Zeitraum (das ist die Zeit bis zur Ankunft an dem Ort, an dem die auswärtige Tätigkeit verrichtet werden soll, und auf der Rückreise von dort verbrachten Zeit) prinzipiell Arbeitszeit darstellt. Im Gegensatz zur Arbeitsbereitschaft lassen sich aber für die Intensität, mit der ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber ... mehr lesen...