Norm: AZG §19e Abs2 AZG § 19e heute AZG § 19e gültig ab 01.05.1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 46/1997
Rechtssatz:
Der Kollektivvertrag kann eine von §19e Abs 2 gänzlich abweichende Regelung treffen und auch den Zuschlag für Guthaben an Normalarbeitszeit zur Gänze ausschließen. D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der Beklagten wurde am 1. 12. 2004 das Konkursverfahren eröffnet und mit Beschluss vom 20. 12. 2004 die Unternehmensschließung hinsichtlich des Unternehmensbereichs Textilveredelung/Lohnveredelung angeordnet. Mit Beschluss vom 24. 3. 2005 wurde der angenommene Zwangsausgleich in der Form, dass Konkursgläubiger eine Quote von 20 % zahlbar in einer ersten Teilquote von 10 % bis 31. 12. 2005 und einer zweiten Teilquote von 10 % bis 31. 12. 2006 ... mehr lesen...