Norm: AEUV Lissabon Art267AZG §19dEG Amsterdam Art234EG-RL 97/81/EG - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit 31997L0081 §4GRC Art28KollV für Teilzeitbeschäftigte der Banken und Bankiers §22
Rechtssatz: Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist der Pro?rata?temporis?Grundsatz nach § 4 Nr 2 der Rahmenvereinbarung im Anhang der Richtlinie 97/81/EG des Rates vom 15. 12. 1997 zur Rahmenver... mehr lesen...
Norm: AZG §19cAZG §19d
Rechtssatz: Teilzeitrahmenarbeitsverträge, welche Ausmaß und Lage der Arbeitszeit nicht festlegen (Arbeit nach Bedarf des Arbeitgebers) sind gesetzwidrig und daher teilnichtig. Das hat zur Folge, dass das den Umständen angemessene Ausmaß der Arbeitszeit in jenem Umfang anzunehmen ist, der dem normalen Arbeitsbedarf im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entspricht. Die Honorierung hat nach dem Durchschnitt des geleisteten A... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IAAZG §19cAZG §19d
Rechtssatz: Die "Beschäftigung nach beiderseitigem Bedarf-Konsensprinzip", bei welcher die Möglichkeit des Arbeitnehmers besteht, Beschäftigungsanbote des Dienstgebers nach seinem eigenen Bedarf abzulehnen, ist insoweit unwirksam, als die Vereinbarung Ausmaß und Lage der Arbeitszeit von einem völlig der Willkür des Arbeitgebers überlassenen Anbot abhängig macht. Die Vereinbarung läuft darauf hinaus, dass der ... mehr lesen...
Norm: AZG §19cAZG §19dABGB §879 Abs1 CIIo3GleichbehandlungsG §2GleichbehandlungsG §2aEG Amsterdam Art141EG Amsterdam Art234EGV Maastricht Art119EGV Maastricht Art177EWG-RL 75/117/EWG - Lohngleichheitsrichtlinie 375L0117 Art1EG-RL 97/81/EG - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit §1 litbEG-RL 97/81/EG - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit §2EG-RL 97/81/EG - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit §4Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer Pkt9EWG-RL 76/207/EW... mehr lesen...
Norm: AZG §19d
Rechtssatz: Die vom Gesetz im Bereich der Teilzeitarbeit geforderte Vereinbarung über Ausmaß und Lage der Arbeitszeit kann auch konkludent getroffen werden; dafür ist erforderlich, dass ein bestimmtes, ermittelbares Arbeitsausmaß festgelegt wird (Hier: Arbeitszeitvereinbarung mit einem Privatlehrer nach Schülerzahl). Entscheidungstexte 8 ObA 314/01m Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: AZG §1 Abs1 Z10AZG §1 Abs2 Z6AZG §19bAZG §19cAZG §19dAZG §19eAZG §19fAZG §19g
Rechtssatz: Die Ausnahmebestimmung des § 1 Abs 2 Z 6 AZG gilt nicht für den Abschnitt 6a des AZG. Entscheidungstexte 8 ObA 314/01m Entscheidungstext OGH 21.02.2002 8 ObA 314/01m 9 ObA 210/01z Entscheidungstext OGH 10.07.2002 9 ObA 210/01z Vgl... mehr lesen...