Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurden dem Berufungswerber die in der Neufassung des Spruches wiedergegebenen Verwaltungsübertretungen zur Last gelegt, wobei Geldstrafen zwischen € 500,00 und € 2.000,00 je Spruchpunkt verhängt wurden. In den Punkten 1.) und 2.) wurde dem Berufungswerber weiters zur Last gelegt, er habe sämtliche Aufzeichnungen über die Daten des Speicherinhaltes des Kontrollgerätes im Lkw sowie verfälscht, unterdrückt oder vernichtet, da zumindest im Zeitraum 03... mehr lesen...
Index: Verwaltungsstrafverfahren
Norm: AZG §17a Abs2 AZG §17a Abs3 VStG §44a Z1 AZG § 17a heute AZG § 17a gültig ab 01.06.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2022 AZG § 17a gültig von 15.06.2016 bis 31.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 94/2014 ... mehr lesen...