Entscheidungen zu § 88 Abs. 3 AWG 2002

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2007/1/25 2005/07/0139

Mit Schriftsatz vom 23. Mai 2005 wandte sich das Zollamt Innsbruck (in weiterer Folge als mitbeteiligte Partei bezeichnet) an die Bezirkshauptmannschaft I (BH) und beantragte die Erlassung eines Feststellungsbescheides gemäß § 10 des Altlastensanierungsgesetzes (ALSAG) betreffend die Ablagerung von Abfällen auf der Deponie R des Deponiebetreibers Deponie R-GmbH & Co KG, der beschwerdeführenden Partei. Dieser Antrag wurde damit begründet, dass auf der Deponie R im ersten Quartal 20... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.01.2007

RS Vwgh 2007/1/25 2005/07/0139

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: ALSAG 1989 §2 Abs4;AWG 1990;AWG 2002 §88 Abs3;AWG 2002;VwRallg;
Rechtssatz: Nach § 88 Abs. 3 AWG 2002 gilt der in § 2 Abs. 4 ALSAG 1989 vorgenommene Verweis auf das AWG 1990 nun als Verweis auf das AWG 2002. Schlagworte Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.01.2007

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