Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 26.03.2018 Norm: AWG 2002 §2 Abs7 Z2AWG 2002 §37 Abs1AWG 2002 §52 Abs1AWG 2002 §53 Abs1AWG 2002 §79 Abs1 Z9
Rechtssatz: Der bloße Wille, Behandlungsmaßnahmen mit einer mobilen Anlage an einem Standort planmäßig wiederkehrend durchzuführen, oder die Tatsache, dass Brecharbeiten wiederkehrend nach Rückkehr der Anlage durchgeführt wurden, bewirkt nicht die Qualifikation der Anla... mehr lesen...