Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 26.03.2018 Norm: AWG 2002 §2 Abs7 Z2AWG 2002 §37 Abs1AWG 2002 §52 Abs1AWG 2002 §53 Abs1AWG 2002 §79 Abs1 Z9
Rechtssatz: Nach § 2 Abs. 7 Z 2 AWG 2002 iVm. § 53 Abs. 1 AWG 2002 kann jedenfalls nicht von einer mobilen Behandlungsanlage gesprochen werden, wenn der Betrieb dieser Anlage an einem Standort durchgehend mehr als sechs Monate erfolgt. Demgegenüber liegt jedoch eine mob... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 26.03.2018 Norm: AWG 2002 §2 Abs7 Z2AWG 2002 §37 Abs1AWG 2002 §52 Abs1AWG 2002 §53 Abs1AWG 2002 §79 Abs1 Z9
Rechtssatz: Es war zutreffend, die GmbH als Betreiber des mobilen Brechers – wenngleich dieser zum damaligen Zeitpunkt nicht in deren Eigentum stand – zu qualifizieren, weil diese Gesellschaft sowohl die Sachherrschaft über den Brecher inne hatte als auch diesen mit eig... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 26.03.2018 Norm: AWG 2002 §2 Abs7 Z2AWG 2002 §37 Abs1AWG 2002 §52 Abs1AWG 2002 §53 Abs1AWG 2002 §79 Abs1 Z9
Rechtssatz: Der bloße Wille, Behandlungsmaßnahmen mit einer mobilen Anlage an einem Standort planmäßig wiederkehrend durchzuführen, oder die Tatsache, dass Brecharbeiten wiederkehrend nach Rückkehr der Anlage durchgeführt wurden, bewirkt nicht die Qualifikation der Anla... mehr lesen...