1 Nach den (insoweit unstrittigen) Sachverhaltsfeststellungen des Landesverwaltungsgerichtes erteilte der Landeshauptmann mit Bescheid vom 5. November 1964 der Stadtgemeinde W die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung einer Müllschüttung auf einem Grundstück, das damals im Eigentum von RM und AM stand. Die Grundeigentümer stimmten dem Vorhaben zu und schlossen mit der Stadt W eine Vereinbarung. 2 Mit Eingabe vom 5. Dezember 1969 zeigte der Magistrat der Stadt W die Beendigung... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: ALSAG 2006 §19 Abs1 AWG 2002 §73a Abs3 AWG 2002 § 73a heute AWG 2002 § 73a gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 103/2013
Rechtssatz: Entscheidend ist nach § 19 Abs. 1 ALSAG und § 73a Abs. 3 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §73 AWG 2002 §73a Abs3 VwGG §42 Abs1VwRallg AWG 2002 § 73 heute AWG 2002 § 73 gültig ab 11.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 200/2021 AWG 2002 § 73 gültig von 20.0... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 12. August 2021 stellte der Landeshauptmann von Steiermark (belangte Behörde) für die stillgelegte Bodenaushubdeponie T. auf näher bezeichneten Grundstücken je KG. T. als Deponiebetreiberin und primär Verpflichtete nach § 73 Abs. 4 AWG 2002 die mitbeteiligte Partei fest (Spruchpunkt I.). Der Verpflichteten, also der mitbeteiligten Partei, wurden betreffend die genannte Bodenaushubdeponie näher beschriebene Maßnahmen, welche in Abstimmung mit der Behörde durchzufüh... mehr lesen...