Entscheidungen zu § 63 AWG 2002

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RS UVS Kärnten 2003/07/10 KUVS-K1-740/4/2003

Rechtssatz: Folgt die Berufungswerberin der Aufforderung des Landeshauptmannes für Kärnten zum Erlag der Sicherheitsleistung nicht, sind durch die Behörde die im § 63 Abs. 4 AWG vorgesehenen Maßnahmen anzuordnen. Dementsprechend war auch das vorübergehende Verbot der Einbringung von Abfällen in die der Firma A genehmigten Bodenaushubdeponie B anzuordnen.  Zweck der Sicherheitsleistung ist es, die Erfüllung der mit der Bewilligung verbundenen Auflagen und Verpflichtung, insbesondere die ord... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 10.07.2003

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