Der Landeshauptmann von Niederösterreich (LH) erteilte der B-GmbH mit Bescheid vom 21. März 2006 die abfallrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Bodenaushubdeponie auf näher bestimmten Grundstücken; dieser Bescheid wurde am 7. April 2006 rechtskräftig. Der Revisionswerber ist seit 8. April 2010 Konsensinhaber der gegenständlichen Bodenaushubdeponie. Mit Bescheid vom 29. Februar 2012 nahm der LH die Anzeige des Revisionswerbers vom 8. Juli 2010, ergänzt am 11. Jän... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §37 Abs4; AWG 2002 §55 Abs1; AWG 2002 §62 Abs2a; AWG 2002 §63 Abs4; AWG 2002 §65; AWG 2002 § 37 heute AWG 2002 § 37 gültig ab 11.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 200/2021 AWG 2002 § 37 gültig von 08.01.2021 bis 10.12.2021 ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt die Bodenaushubdeponie "A-Grube" samt Zwischenlagerplatz und Baurestmassen-Recycling-Anlage. Mit Mahnschreiben des Landeshauptmannes von Kärnten vom 4. April 2006 und vom 3. Mai 2006 wurde der Beschwerdeführerin - unter anderem - aufgetragen, bis 31. Mai 2006 in die Deponie konsenslos eingebrachte, nicht behandelte und teilweise unsortierte Baurestmassen, die einerseits aufgeschüttet gelagert und andererseits bereits durch Baugeräte... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §63 Abs4;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Ablehnung eines Fristverlängerungsantrages und Maßnahmen nach § 63 Abs. 4 AWG 2002 - Mit Bescheid des LH wurde in einem Spruchpunkt im Hinblick auf die Nichterfüllung näher bezeichneter Anordnungen gemäß § 63 Abs. 4 AWG 2002 die gänzliche Schließung einer Deponie angeordnet. Die dage... mehr lesen...