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83 Naturschutz UmweltschutzNorm
AWG 2002 §37 Abs4;Rechtssatz
§ 63 Abs. 4 AWG 2002 sieht die Möglichkeit der Anordnung der Schließung einer Deponie vor, wenn ungeachtet wiederholter Mahnung unter Hinweis auf die Rechtsfolgen Verpflichtungen aus diesem Bundesgesetz oder einer Verordnung nach § 65 über Deponien oder Auflagen des Genehmigungsbescheides oder Anordnungen nicht eingehalten werden. § 62 Abs. 2a AWG 2002 hat den Fall vor Augen, in dem es offenkundig ist, dass eine Behandlungsanlage ohne Genehmigung betrieben wird. § 63 Abs. 4 AWG 2002 regelt hingegen den Fall, in dem eine aufrechte Deponiebewilligung besteht und die Bestimmungen entweder des Gesetzes, oder einer Verordnung, oder des Genehmigungsbescheides oder von Anordnungen nicht eingehalten werden. Die Deponie verfügt über keine aufrechte Genehmigung mehr, daher handelt es sich im Zeitpunkt der Erlassung des Schließungsbescheides nicht mehr um eine genehmigte Deponie. § 63 Abs. 4 AWG 2002 findet daher keine Anwendung.Paragraph 63, Absatz 4, AWG 2002 sieht die Möglichkeit der Anordnung der Schließung einer Deponie vor, wenn ungeachtet wiederholter Mahnung unter Hinweis auf die Rechtsfolgen Verpflichtungen aus diesem Bundesgesetz oder einer Verordnung nach Paragraph 65, über Deponien oder Auflagen des Genehmigungsbescheides oder Anordnungen nicht eingehalten werden. Paragraph 62, Absatz 2 a, AWG 2002 hat den Fall vor Augen, in dem es offenkundig ist, dass eine Behandlungsanlage ohne Genehmigung betrieben wird. Paragraph 63, Absatz 4, AWG 2002 regelt hingegen den Fall, in dem eine aufrechte Deponiebewilligung besteht und die Bestimmungen entweder des Gesetzes, oder einer Verordnung, oder des Genehmigungsbescheides oder von Anordnungen nicht eingehalten werden. Die Deponie verfügt über keine aufrechte Genehmigung mehr, daher handelt es sich im Zeitpunkt der Erlassung des Schließungsbescheides nicht mehr um eine genehmigte Deponie. Paragraph 63, Absatz 4, AWG 2002 findet daher keine Anwendung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RO2015070032.J17Im RIS seit
03.12.2015Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017