Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch *** als Einzelrichter über die Beschwerde der ***, vertreten durch *** in *** gegen den Bescheid des Landeshauptmanns von Niederösterreichs vom ***, Zl. ***, zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird stattgegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a VwGG eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässi... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 17.02.2014 Norm: AWG 2002
Rechtssatz: Die bloße konsenslose Ablagerung von Abfällen erfüllt für sich allein noch nicht den Begriff "Deponie" bzw. "Deponieanlage" und stellt keine Anlage im Sinne des AWG 2002 dar. Ohne einen entsprechenden Betrieb einer Anlage konnte aber auch keine Maßnahme gemäß § 62 Abs. 2a AWG 2002 vorgeschrieben werden – setzt diese doch ein... mehr lesen...