I. Mit Antrag vom 28. Juni 1984 ersuchte das a.ö. Krankenhaus Baden um die Bewilligung zur Ausübung der Tätigkeit eines Sonderabfallbeseitigers gemäß § 11 Sonderabfallgesetz und um die Bewilligung des Betriebes einer Pyrolyseanlage gemäß § 14 Sonderabfallgesetz. In der Pyrolyseanlage werden organische Stoffe in einer sauerstoffarmen Atmosphäre unter Hitzeeinwirkung in brennbare Pyrolysegase und kohlenstoffreiche Rückstände zersetzt. Die in der Pyrolysekammer entstandenen Pyrolysegase ... mehr lesen...
                    
                    Index:        L94403 Krankenanstalt Spital Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung83 Naturschutz Umweltschutz               
Norm:        AVG §62 Abs1;AWG 1990 §45 Abs6;AWG 1990 §45 Abs7;GewO 1973 §79 Abs1;KAG NÖ 1974 §16a Abs2;               Beachte       Miterledigung (miterledigt  bzw  zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/05/0340 94/05/0339                                       
Rechtssatz:          Die Vorschreibung zusätzlicher Auflagen und sonstiger Maßnahmen...                    mehr lesen...