Entscheidungen zu § 37 Abs. 1 AWG 2002

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE UVS Steiermark 2007/07/11 43.14-2/2007

Mit dem Bescheid vom 14.02.2007 zu GZ: 4.1-34/2005 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Fürstenfeld der I Ziviltechniker GmbH, G, F Straße 4, unter Anwendung der §§ 74 und 77 iVm § 359 Abs 1 GewO 1994 idgF, im Zusammenhalt mit § 93 des ASchG idgF die gewerbebehördliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Biomasse- und Klärschlammverwertungsanlage auf Grundstück Nr. 1723/1, KG H, Gemeinde G, nach Maßgabe der mit dem Genehmigungsvermerk versehenen Projektunterlagen, unter Zug... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 11.07.2007

RS UVS Steiermark 2007/07/11 43.14-2/2007

Rechtssatz: Die gewerbliche Betriebsanlage zur Trocknung und Verbrennung von Klärschlamm zu Asche fiel aus nachstehenden Gründen unter die abfallrechtliche Genehmigungspflicht nach § 37 Abs 1 AWG mit dem Landeshauptmann als Genehmigungsbehörde erster Instanz: Nach § 37 Abs 2 Z 4 AWG unterliegen der Genehmigungspflicht gemäß Abs 1 nicht Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlagen "zur thermischen Verwertung" für nicht gefährliche Abfälle..., sofern sie gemäß den §§ 74 ff GewO 1994 genehmigung... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 11.07.2007

TE Uvs Bescheid 2004/11/30 1-160/04

1.       Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe 1) als Einzelperson und somit als das zur Vertretung der Firma "R L", E, G, nach außen berufene Organ zu verantworten, dass zwischen 2002 und dem 14.08.2003 in E, I, Höhe GP XXX, von dieser Firma im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit auf dem oben angeführten Grundstück eine Abfallbehandlungsanlage (Bodenaushubdeponie) errichtet und betrieben worden sei, obwohl keine Bewilligung nach dem Abfallwirt... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 30.11.2004

RS UVS Vorarlberg 2004/11/30 1-160/04

Beachte VwGH 6.11.2003, 2000/07/0095 Rechtssatz: Dass der Berufungswerber im gegenständlichen Fall Maßnahmen gesetzt hätte, welche über die bloße Ablagerung von Abfällen hinausgegangen wären, kann nicht erkannt werden. Aus diesem Grund kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass er eine Deponie und somit eine Behandlungsanlage errichtet hat, ohne im Besitz der nach § 37 AWG erforderlichen Genehmigung zu sein. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 30.11.2004

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