Entscheidungen zu § 29 AWG 2002

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS UVS Kärnten 2003/07/10 KUVS-K1-740/4/2003

Rechtssatz: Folgt die Berufungswerberin der Aufforderung des Landeshauptmannes für Kärnten zum Erlag der Sicherheitsleistung nicht, sind durch die Behörde die im § 63 Abs. 4 AWG vorgesehenen Maßnahmen anzuordnen. Dementsprechend war auch das vorübergehende Verbot der Einbringung von Abfällen in die der Firma A genehmigten Bodenaushubdeponie B anzuordnen.  Zweck der Sicherheitsleistung ist es, die Erfüllung der mit der Bewilligung verbundenen Auflagen und Verpflichtung, insbesondere die ord... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 10.07.2003

RS UVS Oberösterreich 2000/04/07 VwSen-420268/17/Kl/Rd

Rechtssatz: Ein Autowrack vor einer Garagenausfahrt ist gefährlicher Abfall nach dem Abfallwirtschaftsgesetz (des Bundes), unterliegt jedoch nicht dem Oö. Abfallwirtschaftsgesetz. Die Entfernung und Verschrottung ohne Auftrag (Bescheid) an den Verpflichteten ist unzulässig, weil keine Anhaltspunkte für Gefahr im Verzug gegeben waren. Ermittlungen hinsichtlich des Verpflichteten sind erforderlich. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 07.04.2000

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