Entscheidungen zu § 21 Abs. 6 AWG 2002

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Beschluss 1996/6/25 93/05/0271

Mit Schreiben vom 13. August 1993 teilte der mitbeteiligte Verband der belangten Behörde mit, daß im Zuge der Deponiestandortsuche von ursprünglich 20 möglichen Standortbereichen seit Mitte 1992 vier Standorte für Untersuchungen "der Stufe 3a" verblieben, darunter der Standort K in der Gemeinde H. Für geplante Bohrungen und Schürfungen im Herbst 1993 habe sich der Verband in K um entsprechende Erklärungen der Grundeigentümer bemüht, diese aber nicht bekommen. Dort seien die Grundeigen... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 25.06.1996

RS Vwgh 1996/6/25 93/05/0271

Index: L37134 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe OberösterreichL82404 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Oberösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: AWG OÖ 1990 §21 Abs3;AWG OÖ 1990 §21 Abs6;B-VG Art131 Abs1 Z1;B-VG Art139 Abs1;B-VG Art18 Abs2;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Der Ausspruch der Duldungsverpflichtung gem § 21 Abs 3 OÖ AWG ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.06.1996

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