Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin xxx über die Beschwerde der xxx, geboren am xxx, xxx, xxx, vertreten durch die xxx Rechtsanwälte OG, xxx, xxx, vom 19.04.2021 gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xxx vom 18.03.2021, Zahl: xxx, womit ihr zur Last gelegt wird, Verwaltungsübertretungen nach dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002) begangen zu haben, nach Durchführung von öffentlichen mündlichen Verhandlungen am 18.05.2021 und am 08.06.2021,... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin xxx über die Beschwerde der xxx, geboren am xxx, xxx, xxx, vertreten durch die xxx Rechtsanwälte OG, xxx, xxx, vom 19.04.2021 gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xxx vom 18.03.2021, Zahl: xxx, womit ihr zur Last gelegt wird, Verwaltungsübertretungen nach dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002) begangen zu haben, nach Durchführung von öffentlichen mündlichen Verhandlungen am 18.05.2021 und am 08.06.2021,... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seinen Richter xxx über die Beschwerde der xxx GmbH vertreten durch die bevollmächtigten Vertreter 1.) xxx und 2.) xxx, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft xxx vom 09.12.2014, Zahl: SP4-ABF-64/2014 (008/2014), nach am 27.10.2015 durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung, zu Recht erkannt: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seinen Richter xxx über die Beschwerde der xxx GmbH vertreten durch die bevollmächtig... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 14.03.2016 Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §2 Abs1 Z1 AWG 2002 § 2 heute AWG 2002 § 2 gültig ab 11.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 200/2021 AWG 2002 § 2 gültig von 01.08.2... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch die Richterin xxx über den Nachprüfungsantrag der xxx AG, Zweigniederlassung xxx, vertreten durch xxx, betreffend das Vergabeverfahren „Straßenerhaltung und Künetteninstandsetzung für den Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2017“ des öffentlichen Auftragsgebers Stadtgemeinde xxx, xxx, (mitbeteiligte Partei: xxx GmbH, vertreten durch xxx), gemäß § 28 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG iVm § 6 Abs. 1 Kärntner Vergaberechtschutzgesetz – ... mehr lesen...