Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des xxx, xxx, xxx, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xxx vom 23.8.2023, Zahl: xxx, wegen Verwaltungsübertretungen nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 – AWG 2002 idgF, nach durchgeführter öffentlich mündlicher Verhandlung, gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, zu Recht: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin xxx über die Beschw... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin xxx über die Beschwerde der xxx, geboren am xxx, xxx, xxx, vertreten durch die xxx Rechtsanwälte OG, xxx, xxx, vom 19.04.2021 gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xxx vom 18.03.2021, Zahl: xxx, womit ihr zur Last gelegt wird, Verwaltungsübertretungen nach dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002) begangen zu haben, nach Durchführung von öffentlichen mündlichen Verhandlungen am 18.05.2021 und am 08.06.2021,... mehr lesen...