Entscheidungen zu § 14 Abs. 2 AWG 2002

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1996/3/28 95/07/0137

Mit sechs im Instanzenzug ergangenen Bescheiden des Gemeindevorstandes der Gemeinde Reith bei Seefeld vom 15. März 1995 wurde den Beschwerdeführern gemäß § 13 Abs. 1 des Tiroler Abfallwirtschaftsgesetzes, LGBl. Nr. 50/1990 (TAWG) aufgetragen, den in ihren Objekten anfallenden Hausmüll im Sinne des TAWG und der in dessen Durchführung erlassenen Müllabfuhrordnung zu sammeln und zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes diesen Müll am Abholplatz bei ihren Objekten unter Verwendung der ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.03.1996

RS Vwgh 1996/3/28 95/07/0137

Index: L82407 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein
Norm: AWG Tir 1990 §11 Abs1 litc;AWG Tir 1990 §11 Abs3;AWG Tir 1990 §14 Abs2 lita;AWG Tir 1990 §14;AWG Tir 1990 §15 Abs2 litc;VwRallg;
Rechtssatz: Der Begriff "Entleerung" findet sich lediglich in den Bestimmungen über die Pflichten der Grundeigentümer bzw der sonst über Hausmüll Verfügungsberechtigten (§ 11 Abs 1 lit c Tir AWG ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.03.1996

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