Entscheidungen zu § 87 Abs. 3 ASGG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 2002/8/27 10ObS275/02t

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Entscheidung | OGH | 27.08.2002

TE OGH 1989/3/21 10ObS96/89

Begründung: Weil die beklagte Partei seinen Antrag auf Invaliditätspension vom 6. Mai 1987 mit Bescheid vom 25. August 1987 mangels Invalidität abgelehnt hatte, erhob der Kläger rechtzeitig Klage. Ihr Begehren ist auf eine Invaliditätspension im gesetzlichen Ausmaß ab dem Stichtag (1. Juni 1987) gerichtet und stützt sich darauf, daß der Kläger, der gelernter Schlosser und in den letzten 15 Jahren als Schlosser und Kraftfahrer beschäftigt gewesen sei, wegen Schmerzen im rechten Arm... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.03.1989

RS OGH 1989/3/21 10ObS96/89

Norm: ASGG §87 Abs3ZPO §266 DIII
Rechtssatz: Die Voraussetzung des § 87 Abs 3 ASGG ist bei ausdrücklich zugestandenen Tatsachen (S 266 Abs 1 ZPO) nur dann erfüllt, wenn der qualifizierte Vertreter den das Geständnis enthaltenden vorbereitenden Schriftsatz unterfertigt oder bei der mündlichen Verhandlung oder vor einem beauftragten oder ersuchten Richter das Geständnis selbst abgibt oder das vom miterschienen Versicherten, also in Anwesenheit de... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.03.1989

RS OGH 1989/3/21 10ObS96/89

Norm: ASGG §87 Abs3ZPO §266 DIII
Rechtssatz: Wenn der Versicherte einer qualifizierten Person Prozeßvollmacht erteilt hat, diese Person aber an der mündlichen Verhandlung, in der das Geständnis abgegeben wurde, nicht teilnimmt, ist die Anwendung des § 266 Abs 1 ZPO nach § 87 Abs 3 ASGG unzulässig. Entscheidungstexte 10 ObS 96/89 Entscheidungstext OGH 21.03.1989 10 ObS 96/89 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.03.1989

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