Norm: ZPO §84ZPO §85ASGG §83
Rechtssatz: Wenn ein Versicherter der Klage eine Ausfertigung des Bescheides nicht anschließt, ist ihm ein entsprechender (befristeter) Verbesserungsauftrag zu erteilen. Wird diese Aufforderung nicht befolgt, darf die Klage nicht zurückgewiesen werden. Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 26 Kt 132/04 (26 Kt 167/04, 26 Kt 168/04-48). Diese is... mehr lesen...