RS OGH 1997/4/25 10Rs56/97x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.04.1997
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Norm

ZPO §84
ZPO §85
ASGG §83

Rechtssatz

Wenn ein Versicherter der Klage eine Ausfertigung des Bescheides nicht anschließt, ist ihm ein entsprechender (befristeter) Verbesserungsauftrag zu erteilen. Wird diese Aufforderung nicht befolgt, darf die Klage nicht zurückgewiesen werden.

Anmerkung

Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 26 Kt 132/04 (26 Kt 167/04, 26 Kt 168/04-48). Diese ist nunmehr unter RW0000649 abrufbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:1997:RW0000183

Im RIS seit

08.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

08.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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