Entscheidungen zu § 79 Abs. 2 ASGG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1990/2/9 89/17/0220

In der Rechtssache der klagenden Partei K gegen die beklagte Partei Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter wegen Zuerkennung einer Witwenpension wurde die klagende Partei zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien am 12. April 1988 geladen und zu diesem Termin auch vernommen. Mit Schriftsatz vom 18. April 1988 stellte die klagende Partei an das Arbeits- und Sozialgericht Wien den Antrag auf Bewilligung der Beigebung einer Begleitperson für ihre Einv... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.02.1990

RS Vwgh 1990/2/9 89/17/0220

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein14/02 Gerichtsorganisation27/04 Sonstige Rechtspflege40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ASGG §79 Abs2;AVG §38;AVG §68 Abs1;GebAG 1975 §2 Abs2;VwRallg; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1991/341;
Rechtssatz: Ausf dazu, weswegen ein Bindungswirkung entfaltender Beschluß des Arbeitsgerichtes und Sozialgerichtes Wien (über die mangelnde Notwendigkeit der Beiziehung einer ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.02.1990

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