Begründung: Die Klägerin begehrte von beiden Beklagten die Unterlassung bestimmter Wettbewerbshandlungen. Im Verhältnis zwischen der Klägerin und der Erstbeklagten erließ das Erstgericht ein klageabweisendes Versäumungsurteil; das Verfahren gegenüber der nicht säumigen Zweitbeklagten blieb anhängig. Das Berufungsgericht gab der gegen das Versäumungsurteil gerichteten Berufung der Klägerin nicht Folge. Dagegen richtete sich die ordentliche Revision der Klägerin, zu der die Erstbeklag... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Christoph Kainz (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und KR Johann Holper (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Werner B*****, vertreten durch Mag. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach Einlangen der Rechtssache beim Obersten Gerichtshof, jedoch vor der Entscheidung haben die beiden Kläger jeweils erklärt, die Klage zurückzuziehen. Gemäß § 72 Z 2 lit a ASGG bedarf der Versicherte zur Zurückziehung seiner Klage in keinem Fall der Zustimmung des Versicherungsträgers. Die Bestimmung des § 483 Abs 3 ZPO, wonach unter anderem bis zur Entscheidung des Berufungsgerichtes die Klage zurückgenommen werden kann,... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Kläger hat mit Schriftsatz vom 20. 7. 2001, der am 24. 7. 2001 beim Obersten Gerichtshof eingelangt ist, die Klage zurückgezogen. Gemäß § 72 Z 2 lit a ASGG bedarf der Versicherte zur Zurückziehung seiner Klage in keinem Fall der Zustimmung des Versicherungsträgers. Die Bestimmung des § 483 Abs 3 ZPO, wonach unter anderem bis zur Entscheidung des Berufungsgerichtes die Klage zurückgenommen werden kann, ist gemäß § 51... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung ad 1: Mit Schriftsatz vom 28. 2. 2001 - somit nach Einlangen der Rechtssache beim Obersten Gerichtshof, jedoch vor deren Entscheidung - hat der Kläger Friedrich F***** erklärt, die Klage zurückzuziehen. Gemäß § 72 Z 2 lit a ASGG bedarf der Versicherte zur Zurückziehung seiner Klage in keinem Fall der Zustimmung des Versicherungsträgers. Die Bestimmung des § 483 Abs 3 ZPO, wonach unter anderem bis zur Entscheidung des ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss wurden - in Abänderung erstgerichtlicher Strafbeschlüsse - Strafanträge der betreibenden Parteien gemäß § 355 Abs 1 Satz 2 EO abgewiesen. Insofern sprach das Gericht zweiter Instanz ferner aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands "bei jedem angefochtenen Beschlusss 260.000 S" übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Mit dem angefochtenen Beschluss wurden - in Abänderung erstgerichtlicher Strafbeschlüss... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Antragsteller haben mit Schriftsatz vom 5. 3. 1999, der am 10. März 1999 beim Obersten Gerichtshof eingelangt ist, erklärt, ihren am 3. Dezember 1997 eingebrachten Antrag auf Bestellung von sachverständigen Revisoren gemäß § 45 GmbHG aufgrund eines außergerichtlichen Vergleiches zurückzuziehen. Die Antragsgegnerin und Revisionsrekurswerberin hat ausdrücklich ihre Zustimmung zur Antragszurückziehung erklärt (Fax vom ... mehr lesen...