Begründung: Der Kläger begehrte die Feststellung, daß das mit der beklagten Partei abgeschlossene Dienstverhältnis nach wie vor aufrecht sei. Er sei seit 1.4.1996 als Immobilienmakler und Bauträger mit einem befristeten Dienstverhältnis bis 31.1.2002 bei der beklagten Partei beschäftigt gewesen. Am 13.11.1996 habe er die Kündigung der beklagten Partei für 31.12.1996 erhalten, diese sei jedoch mangels Vorliegens eines wichtigen Grundes für die vorzeitige Auflösung des Dienstver... mehr lesen...
Norm: ASGG §63 Abs1 ASGG §63 Abs2 EO §308a ASGG § 63 heute ASGG § 63 gültig ab 01.01.1987 ASGG § 63 heute ASGG § 63 gültig ab 01.01.1987 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten seit 1. April 1978 als Angestellter beschäftigt und mit der Konstruktion von Werkzeugmaschinen befaßt. Für dieses Werkzeugmaschinenprogramm sollten neue Märkte aufgebaut werden. Erhebungen auf dem amerikanischen Markt, die im Jahre 1985 durchgeführt wurden, ließen eine große Nachfrage nach diesen Maschinen erwarten, so daß sich die Beklagte entschloß, ein Team zusammenzustellen und in die USA zu entsenden. Der technische Ang... mehr lesen...
Norm: ASGG §63 Abs2 ASGG § 63 heute ASGG § 63 gültig ab 01.01.1987
Rechtssatz:
Hebt das Berufungsgericht das Urteil der ersten Instanz deshalb auf, weil es noch im erheblichen Umfange ergänzungsbedürftig ist und daher der Umfang des Prozeßstoffes und die Erweiterungen des Verfahrens no... mehr lesen...