RS OGH 1999/1/27 7Ra370/97a

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Veröffentlicht am 27.01.1999
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Rechtssatz

Die Regelungen des § 308 a EO sehen die Feststellungen des (teilweisen) Umfanges der Entbindung vom Rechtsstreit vor, sodaß trotz der Sendebestimmungen des § 63 ASGG im Falle des des Eintrittes eines Gläubigers im Berufungsverfahren gemäß § 308 Abs.1 Z 1 EO mit der Aufhebung und Rückverweisung an das Erstgericht vorzugehen ist.Die Regelungen des Paragraph 308, a EO sehen die Feststellungen des (teilweisen) Umfanges der Entbindung vom Rechtsstreit vor, sodaß trotz der Sendebestimmungen des Paragraph 63, ASGG im Falle des des Eintrittes eines Gläubigers im Berufungsverfahren gemäß Paragraph 308, Absatz eins, Ziffer eins, EO mit der Aufhebung und Rückverweisung an das Erstgericht vorzugehen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:1999:RW0000323

Dokumentnummer

JJR_19990127_OLG0009_0070RA00370_97A0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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