Entscheidungen zu § 62 Abs. 2 ASGG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2000/9/7 8ObA80/00y

Norm: ASGG §62 Abs2
Rechtssatz: Die unterlassene Bekanntmachung "in anderen Rechtsstreitigkeiten nach § 50 Abs 2 ASGG" (hier: Klage gemäß § 60 ArbVG) ist jedenfalls dann auf den Lauf des Verfahrens ohne Einfluss, wenn sich gewählte Vertreter der divergierenden Interessentengruppen der Belegschaft (hier: "alter" Betriebsrat gegen "neuen" Betriebsrat) gegenüberstehen. Entscheidungstexte 8 ObA ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.09.2000

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