Begründung: Der Kläger begehrte die von der beklagten Partei mit Schreiben vom 25.6.2003 dem Kläger am selben Tag zugegangene Kündigung für rechtsunwirksam zu erklären, da diese gemäß § 105 Abs.3 Z 2 ArbVG sozialwidrig sei. Der Kläger begehrte die von der beklagten Partei mit Schreiben vom 25.6.2003 dem Kläger am selben Tag zugegangene Kündigung für rechtsunwirksam zu erklären, da diese gemäß Paragraph 105, Absatz 3, Ziffer 2, ArbVG sozialwidrig sei. Mit Urteil vom 19.1.2004 wi... mehr lesen...
Norm: ASGG §58 ASGG § 58 heute ASGG § 58 gültig ab 01.01.1987
Rechtssatz: Ficht der Kläger trotz Nichtvorliegen der Arbeitnehmereigenschaft iSd § 36 ArbVG seine Kündigung nach § 105 arbVG an, liegt ein Verfahren gemäß § 50 Abs. 2 ASGG vor, bei dem ein Kostenersatz gemäß § 58 Abs. 1 ASG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bis zum Jahre 1994 bei der N***** Zeitungs- und ZeitschriftenverlagsGmbH als Hauszustellerin beschäftigt. Bei dieser wurde die Zustellung in vier Arten vorgenommen: durch Hauszusteller und durch die Post, Großkunden wurden durch die N***** Zeitungs- und ZeitschriftenverlagsGmbH selbst beliefert, weiters gab es Werkverträge für die Zustellung. Aus wirtschaftlichen Gründen wurde die Hauszustellung sodann aus der VerlagsGmbH ausgegliedert, si... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3 ASGG §50 Abs2 ASGG §58 AVRAG § 3 heute AVRAG § 3 gültig ab 01.07.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2010 AVRAG § 3 gültig von 01.07.1993 bis 30.06.2010 ASGG § 50 heute ... mehr lesen...