Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Hopf, sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Engelmann und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Karin M*****, vertreten durch Dr. Sebastian Mairhofer und Mag. Martha Gradl, Rechtsanwälte in Linz... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Rolf Gleißner und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei E***** G*****, Angestellter, *****, vertreten durch die Urbanek Lind Schmied Reisch Rechtsanwälte OG... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Brenn sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Paul Kunsky und Helmut Tomek als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei E***** T*****, Angestellte, *****, vertreten durch Dr. Walter Silbermayr, Rechtsanwalt in Wien, gegen die be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger betrieb aufgrund eines im Juni 1996 abgeschlossenen Tankstellenvertrags ab 1. 7. 1996 eine Tankstelle der Beklagten. Er vertrieb in deren Namen und auf deren Rechnung Treibstoffe unter dem Markennamen „Jet“ und erbrachte Dienstleistungen der Autowäsche. Daneben betrieb er auf der Tankstelle auf eigene Rechnung und im eigenen Namen auch noch einen Tankstellenshop. Mit Schreiben vom 24. 7. 2006 kündigte die Beklagte nach zehnjähriger Tätigkeit das beste... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Andreas Mörk und Robert Hauser als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei M***** B*****, Krankenschwester, *****, vertreten durch die Freimüller/Noll/Obereder/Pilz & Partner R... mehr lesen...
Norm: ASGG §49aUGB §456
Rechtssatz: Allein der Umstand, dass sich der Schuldner auf unzutreffende Tatsachenbehauptungen stützt, kann an dem Anspruch auf Zinsen nach § 49a ASGG erster Satz nichts ändern. Entscheidungstexte 8 ObA 306/01k Entscheidungstext OGH 20.12.2001 8 ObA 306/01k 8 ObA 208/02z Entscheidungstext OGH 07.11.2002 8 O... mehr lesen...
Norm: ASGG §49aIESG §1aIESG nF §3 Abs2IESG §3 Abs2 Z2
Rechtssatz: Insolvenz-Ausfallgeld gebührt auch für Zinsen für nach § 1a IESG gesicherte Ansprüche auf Abfertigung in dem in § 3 Abs 2 Z 2 (nunmehr § 3 Abs 2) IESG genannten Ausmaß, wobei sich die Frist nach § 1a Abs 3 Z 3 IESG richtet. Liegt den Zinsen nach § 3 Abs 2 Z 2 (nunmehr § 3 Abs 2) IESG kein originärer Anspruch gegen den Arbeitgeber zugrunde, kommt eine Anwendung des § 49a ASGG nich... mehr lesen...
Norm: ABGB §1333ASGG §49a
Rechtssatz: Auch aus dem Bruttobetrag können Zinsen begehrt werden, die sich dann auf den sich jeweils ergebenden Nettobetrag beziehen. Entscheidungstexte 8 ObA 217/97p Entscheidungstext OGH 11.12.1997 8 ObA 217/97p 9 ObA 5/07m Entscheidungstext OGH 01.02.2007 9 ObA 5/07m Auch ... mehr lesen...
Norm: ASGG §39 Abs1ASGG §49aASGG §61ZPO §512
Rechtssatz: Im Verfahren über Arbeitsrechtssachen besteht wegen einiger Verfahrensbesonderheiten unsoweniger ein Bedürfnis nach einer Sanktion im Sinne des § 512 ZPO, da das Gesetz zusätzliche Handhabung bietet, eine rasche Entscheidung zu gewährleisten. Für die Anwendung der Bestimmung des § 512 ZPO bleibt somit umsoweniger Raum. (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte ... mehr lesen...