Begründung: Mit seiner Klage begehrt der Kläger als ÖBB-Pensionist, der bereits 2003 in den Ruhestand versetzt wurde, einerseits 13.902,20 EUR sA und andererseits die Feststellung, dass die Beklagte schuldig sei, dem Kläger eine monatliche Pension zu bezahlen, die nicht um Einkommen gekürzt werde, die der Kläger aus anderer Erwerbstätigkeit erhalte. Er stützt dies zusammengefasst darauf, dass ihm die Beklagte seit einigen Jahren von seiner Pension seinen Bezug als Bezirksrat eines... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 IIASGG §40 Abs2 Z1
Rechtssatz: Da zur Vertretung des Arbeitgebers in Arbeitsrechtssachen in erster Instanz unter anderem auch Arbeitnehmer legitimiert sind, hat ein Verbesserungsverfahren auch auf Vorlage einer Vollmacht zu lauten, wenn ein Dritter, von dem das Erstgericht weiß, daß dieser nicht Prokurist ist, für den Arbeitgeber (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) tätig wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 IIASGG §40 Abs2 Z1
Rechtssatz: Da zur Vertretung des Arbeitgebers in Arbeitsrechtssachen in erster Instanz unter anderem auch Arbeitnehmer legitimiert sind, hat ein Verbesserungsverfahren auch auf Vorlage einer Vollmacht zu lauten, wenn ein Dritter, von dem das Erstgericht weiß, daß dieser nicht Prokurist ist, für den Arbeitgeber (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) tätig wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...