Entscheidungen zu § 38 Abs. 1 ASGG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-9 von 9

TE OGH 2009/11/24 5Ob130/09t

Begründung: Der Kläger war im Jahre 1962 dem beklagten Verein beigetreten. Er war dort von 1968 bis 1972 Jugendwart, im Jahr 1990 Kassier, von 1991 bis 1995 Präsident und seither einfaches Mitglied. Die Statuten des Beklagten lauten auszugsweise wie folgt: „... 6. Beendigung der Mitgliedschaft: ... 6.4. Der Ausschluß eines Mitgliedes aus dem Verein kann vom Vorstand wegen grober Verletzung der Mitgliedspflichten und wegen unehrenhaften Verhaltens verfügt werden. Gegen den Ausschlu... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.11.2009

TE OGH 2003/9/25 2Ob111/02s

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Entscheidung | OGH | 25.09.2003

TE OGH 2002/8/13 1Ob137/02g

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Entscheidung | OGH | 13.08.2002

RS OGH 2002/5/28 10ObS100/02g (10ObS106/02i)

Norm: ZPO §65 Abs2ASGG §11a Abs1 Z4 litaASGG §38 Abs1ASGG §38 Abs2
Rechtssatz: Im Verfahren nach dem ASGG ist zur Entscheidung über einen Verfahrenshilfeantrag gemäß §65 Abs2 ZPO, §11a Abs1 Z4 lita ASGG der in erster Instanz zuständige Vorsitzende berufen. Falls ein Verfahrenshilfeantrag beim Obersten Gerichtshof eingebracht wird, hat dieser analog zu §38 Abs1 und 2 ASGG seine Unzuständigkeit auszusprechen und den Antrag an das Erstgericht zu ü... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.05.2002

TE OGH 1997/6/10 5Ob186/97g

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Entscheidung | OGH | 10.06.1997

TE OGH 1996/12/4 9Ob2048/96h

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Entscheidung | OGH | 04.12.1996

TE OGH 1992/9/2 9ObA181/92

Begründung: Die Klägerin begehrt von der Beklagten mit der am 12.2.1991 eingebrachten Klage "vorenthaltenen Lohn" in Höhe von S 20.000 netto sA. Sie sei seit 9.2.1989 bei der Beklagten als Reinigungsfrau beschäftigt und am 3.9.1990 ungerechtfertigt entlassen worden. In der Tagsatzung vom 2.5.1991 brachte die Klägerin vor, daß sie bei Beginn des Dienstverhältnisses von der Beklagten eine Zimmer-Küche-Wohnung gemietet und hiefür eine Ablöse von 20.000 S bar erlegt habe. Diese Summ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 02.09.1992

RS OGH 1992/9/2 9ObA181/92, 9Ob2048/96h, 5Ob186/97g, 1Ob137/02g, 2Ob111/02s, 5Ob130/09t, 1Ob123/11m,

Norm: ASGG §38 Abs1JN §104 Abs2 H
Rechtssatz: Die Zulässigkeit des streitigen (außerstreitigen) Rechtsweges ist aber in jeder Lage des Verfahrens bis zur Rechtskraft von Amts wegen wahrzunehmen. Eine Verletzung der Grenzen des streitigen Rechtsweges bewirkt Nichtigkeit; § 104 Abs 3 JN und § 38 Abs 1 ASGG sind auf die Wahrung des streitigen Rechtsweges nicht anzuwenden. Entscheidungstexte 9 Ob... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.09.1992

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