Norm: ASGG §12 Abs6ASGG §37 Abs2ZPO §477 Abs1 Z2
Rechtssatz: Gemäß § 12 Abs 6 ASGG soll sich bei der Bestimmung der fachkundigen Laienrichter die Senatszusammensetzung (§412 ZPO) nicht ändern; soweit dies nicht vermieden werden kann, sind die
Gründe: hiefür im Akt festzuhalten. Ein Verstoß gegen die Bestimmung des § 12 Abs 6 ASGG kann jedoch nicht geltend gemacht werden (§ 37 Abs 2 ASGG), sodass schon aus diesem Grunde dem Nichtigkeitsgrund dero... mehr lesen...
Norm: ASGG §37 Abs2
Rechtssatz: Der Ausspruch über die Gerichtsbesetzung wirkt auch für ein allfälliges Rechtsmittelverfahren. Er bestimmt auch die anzuwendenden Rechtsmittelzulassungsvorschriften. Entscheidungstexte 6 Ob 587/91 Entscheidungstext OGH 04.07.1991 6 Ob 587/91 10 ObS 252/94 Entscheidungstext OGH 23.11.1994 10 ObS 252/9... mehr lesen...