Norm: ZPO §477 Abs1 Z2 D2b ASGG §11 Abs1 ASGG §11a Abs4 ZPO § 477 heute ZPO § 477 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 477 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 6.2.1995, 45 Cgs 12/94t-33 wurde die Berufung der beklagten Partei gegen das erstgerichtliche Urteil vom 18.10.1994, GZ 45 Cgs 12/94t-20 wegen Verspätung zurückgewiesen. Am 22.2.1995 langte beim Erstgericht ein Antrag der beklagten Partei auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist ein. Mit Beschluß vom 21.3.1995, GZ 45 Cgs 12/94t-36 wies das Erstgericht diesen Antrag ab. Die Entscheidung ... mehr lesen...