Norm
ZPO §477 Abs1 Z2 D2bRechtssatz
Nach § 11a Abs 4 ASGG ist eine Nichtigkeit nur dann ausgeschlossen, wenn die Entscheidung in einem Senat gemäß § 11 Abs 1, anstelle des Dreiersenates getroffen wird; für den umgekehrten Fall findet sich in dieser Bestimmung keine Regelung.Nach Paragraph 11 a, Absatz 4, ASGG ist eine Nichtigkeit nur dann ausgeschlossen, wenn die Entscheidung in einem Senat gemäß Paragraph 11, Absatz eins,, anstelle des Dreiersenates getroffen wird; für den umgekehrten Fall findet sich in dieser Bestimmung keine Regelung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0089170Dokumentnummer
JJR_19950822_OGH0002_010OBS00136_9500000_004