Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit der angefochtenen Erledigung des Bundesministeriums für Justiz vom XXXX, XXXX, erteilte die belangte Behörde in der Rechtshilfeangelegenheit betreffend die Strafsache gegen den nunmehrigen Beschwerdeführer gemäß § 59 Abs. 1 Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz der Dienstverrichtung XXXX Beamten in Österreich die Zustimmung. 1. Mit der angefochtenen Erledigung des Bundesministeriums für Justiz vom römisch 40 , r... mehr lesen...