Entscheidungen zu § 59 ARHG

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Beschluss 2015/8/20 W195 2112129-1

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit der angefochtenen Erledigung des Bundesministeriums für Justiz vom XXXX, XXXX, erteilte die belangte Behörde in der Rechtshilfeangelegenheit betreffend die Strafsache gegen den nunmehrigen Beschwerdeführer gemäß § 59 Abs. 1 Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz der Dienstverrichtung XXXX Beamten in Österreich die Zustimmung. 1. Mit der angefochtenen Erledigung des Bundesministeriums für Justiz vom römisch 40 , r... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 20.08.2015

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