Gründe: Marija W***** wurde mit Urteil des Landesgerichts Klagenfurt als Schöffengericht vom 28. September 2009, GZ 19 Hv 32/09k-34, je einer Mehrzahl von Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB und des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB sowie von Vergehen der Blutschande nach § 211 Abs 1 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Unmittelbar nach Urteilsverkündung meldete d... mehr lesen...
Gründe: Abdelai R***** wurde mit (gemäß § 152a Abs 3 StVG gekürzt ausgefertigtem) Beschluss des Landesgerichts Innsbruck als Vollzugsgericht vom 28. April 2008, GZ 25 BE 14/08p-9, aus dem Vollzug der mit Urteil des Landesgerichts Innsbruck vom 8. April 2008, GZ 27 Hv 239/07v-32, verhängten Freiheitsstrafe in der Dauer von zwei Monaten und des Strafrests aus der (zugleich mit dem Urteil widerrufenen) bedingten Entlassung des Landesgerichts Innsbruck als Vollzugsgericht vom 5. Septemb... mehr lesen...
Norm: ARHG §34
Rechtssatz: Angesichts des gewaltentrennenden Organisationsprinzips des Art 94 B-VG kann die Entscheidung des Gerichtshofes II. Instanz eine Bindungswirkung für den Bundesminister für Justiz nach Art 34 Abs 1 dritter Satz ARHG nur insoweit entfalten, als diese die dem Gericht zukommende Entscheidungskompetenz nicht überschritten, mithin (wenngleich uU rechtsirrig) einen gesetzlichen Grund für Unzulässigkeit in Anschlag gebracht h... mehr lesen...