Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt die Rückzahlung einer vom Arbeitsmarktservice Wien für die Einstellung eines Dienstnehmers im Rahmen der Eingliederungsbeihilfe-Aktion „Come Back" erbrachten Förderung. Rückforderungsgrund sei die Nichtvorlage der Endabrechnung zur Kontrolle der widmungsgemäßen Verwendung der Förderung. Das Erstgericht gab der Klage statt. Dabei ging es im Wesentlichen von folgenden Feststellungen aus: Am 13. 11. 2002 beantragte die G***** KEG, deren persö... mehr lesen...
Norm: AMSG §38 Abs2 AMSG § 38 heute AMSG § 38 gültig ab 15.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 77/2004 AMSG § 38 gültig von 01.01.2000 bis 14.07.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 179/1999 AMSG § 38 gültig von 01.07.1994 bis 31.12.1999 ... mehr lesen...