RS OGH 2007/6/21 6Ob118/07g

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Veröffentlicht am 21.06.2007
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Norm

AMSG §38 Abs2

Rechtssatz

Die Aufrechnungsbeschränkung des § 38 Abs 2 AMSG gilt lediglich für Individualbeihilfen und lässt sich auf ein Unternehmen, das Förderungen bezieht, nicht übertragen.Die Aufrechnungsbeschränkung des Paragraph 38, Absatz 2, AMSG gilt lediglich für Individualbeihilfen und lässt sich auf ein Unternehmen, das Förderungen bezieht, nicht übertragen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122205

Dokumentnummer

JJR_20070621_OGH0002_0060OB00118_07G0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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