Norm
AMSG §38 Abs2Rechtssatz
Die Aufrechnungsbeschränkung des § 38 Abs 2 AMSG gilt lediglich für Individualbeihilfen und lässt sich auf ein Unternehmen, das Förderungen bezieht, nicht übertragen.Die Aufrechnungsbeschränkung des Paragraph 38, Absatz 2, AMSG gilt lediglich für Individualbeihilfen und lässt sich auf ein Unternehmen, das Förderungen bezieht, nicht übertragen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122205Dokumentnummer
JJR_20070621_OGH0002_0060OB00118_07G0000_002