Entscheidungen zu § 35 Abs. 1 AMSG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1998/9/8 98/08/0151

Der Beschwerdeführer erhielt aufgrund eines Antrages vom 12. März 1997 Notstandshilfe. Den vorgelegten Verwaltungsakten zufolge dürfte dieser Bezug mit Verrechnungsanweisung vom 10. April 1997 mit Wirkung vom 12. März 1997 angewiesen worden sein. Mit einem weiteren Verrechnungsauftrag vom 1. Juli 1997 wurde dieser Bezug mit 26. Juni 1997 eingestellt; eine schriftliche Verständigung des Beschwerdeführers von dieser Einstellung ist nicht aktenkundig. Auch ein Bescheid wurde nicht ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.09.1998

RS Vwgh 1998/9/8 98/08/0151

Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AlVG 1977 §10;AMSG 1994 §35 Abs1;AMSG 1994 §39;
Rechtssatz: Beihilfen zur Deckung des Lebensunterhaltes gem § 35 Abs 1 AMSG sind für den Fall vorgesehen, daß dieser Lebensunterhalt anderweitig nicht gewährleistet ist. Gem § 39 AMSG gehen Ansprüche auf Arbeitslosengeld und Notstandshilfe den Leistungen des AMSG ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.09.1998

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