Auf Grund eines am 10. Jänner 1997 i.S. des § 46 Abs. 1 AlVG gestellten schriftlichen Antrags des Beschwerdeführers auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld für den Zeitraum ab 12. Juni 1996 sprach die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Eferding mit Bescheid vom 14. Februar 1997 aus, dass dem Beschwerdeführer ab dem 10. Jänner 1997 das Arbeitslosengeld gebühre. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung brachte der Beschwerdeführer vor, er habe bereits am 12. Juni... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AlVG 1977 §17 Abs1;AlVG 1977 §46 Abs4;AlVG 1977 §7 Abs1 Z1;AMSG 1994 §29 Abs2 Z1; Beachte Besprechung in:
ASok Nr. 7/2006, S 264 - 269;
Rechtssatz: Gemäß § 17 Abs 1 AlVG gebührt das Arbeitslosengeld ab dem Tag der Geltendmachung. Gemäß § 46 Abs 4 letzter Satz AlVG kann Arbeitslosengeld erst gewä... mehr lesen...