Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit verfahrenseinleitender Eingabe vom 30.01.2025, später mehrfach ergänzt, erhob XXXX (= Beschwerdeführer vor dem Bundesverwaltungsgericht und der Datenschutzbehörde) eine Datenschutzbeschwerde sowie eine Beschwerde wegen des Rechts auf Auskunft gegen das Arbeitsmarktservice AMS (= mitbeteiligte Partei vor dem Bundesverwaltungsgericht und Beschwerdegegner vor der Datenschutzbehörde) wegen Verletzung in seine... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In der an die Datenschutzbehörde (DSB, belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) gerichteten Beschwerde vom 16.12.2022 rügte der Beschwerdeführer eine Verletzung im Recht auf Geheimhaltung und führte dazu aus, dass das XXXX (mitbeteiligte Partei vor dem Bundesverwaltungsgericht) ohne seine Einwilligung und ohne dazu anders berechtigt zu sein, personenbezogene Daten an die ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Der Beschwerdeführer XXXX brachte in seinem verfahrenseinleitenden Antrag (Datenschutzbeschwerde) vom 14.05.2021 an die belangte Behörde, do. eingelangt am 18.05.2021, zusammengefasst vor, der Beschwerdegegner das XXXX (in der Folge auch mitbeteiligte Partei) habe die XXXX mit der Auszahlung von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beauftragt und dabei die Sozialv... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 25.11.2019 erhob der Beschwerdeführer (in Folge „BF“) eine Datenschutzbeschwerde an die belangte Behörde und brachte zusammengefasst vor, die mitbeteiligte Partei (in Folge „MP“) habe ihn in seinem Recht auf Geheimhaltung und Löschung verletzt. Als er sich im Jahr 2019 über sein eAMS-Konto arbeitslos melden wollte, habe er bemerkt, dass hierbei bereits Daten aus seiner ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Datenschutzbeschwerde vom XXXX 2020 behauptete die Beschwerdeführerin eine Verletzung im Recht auf Geheimhaltung gemäß § 1 Datenschutzgesetz (DSG) sowie Verstöße gegen die Art. 5 und 6 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch das Arbeitsmarktservice Österreich (die mitbeteiligte Partei). Die Beschwerdeführerin führte zusammengefasst aus, dass die mitbeteiligte Partei ihre Daten im Zeitraum vom XXXX 2018 bis zum XXXX 2019 ohne Re... mehr lesen...